THG Quote für E-Roller

E-Roller mit THG Elektrobonus refinanzieren: So erhalten Sie die Prämie

Elektroroller bis 45 km/h mit Versicherungskennzeichen sind in der Regel nicht THG-quotenberechtigt. Sie verpassen also die Chance, mehrere hundert Euro zu sparen. Es gibt jedoch eine Lösung, wie Sie trotzdem die THG-Prämie erhalten können. Wenn Sie Ihren Elektroroller zulassen, qualifiziert er sich für die Prämie und Sie haben ihn bereits nach wenigen Jahren abbezahlt.

Die THG-Prämie ist ein Bonus für Besitzer von Elektrofahrzeugen mit normalen Kennzeichen. E-Roller mit Versicherungskennzeichen, die mit einem normalen PKW-Führerschein gefahren werden können, sind leider nicht förderfähig. Sie haben weder eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (auch Fahrzeugschein genannt) noch ein amtliches Kennzeichen. Diese E-Scooter entsprechen der 50-Kubik-Klasse und haben nur eine Betriebserlaubnis und ein jährlich wechselndes Versicherungskennzeichen.

Es gibt jedoch eine Möglichkeit, wie auch Besitzer von Elektrorollern mit Versicherungskennzeichen von der THG-Quote profitieren können. Dazu ist eine amtliche Zulassung erforderlich (siehe unten).

Dieser Trick wird von vielen E-Roller-Besitzern erfolgreich angewendet. Sie berichten, dass die Zulassung in der Regel kein Problem darstellt und die Kosten für das Versicherungskennzeichen nicht verloren gehen, da sie anteilig von der Versicherung erstattet werden. Ein TÜV-Gutachten ist nur erforderlich, wenn keine Betriebserlaubnis vorliegt.

Die Zulassungsstelle als Nadelöhr


Leider sind einige Leserinnen und Leser bei ihren Zulassungsstellen gescheitert, sei es wegen Überlastung oder wegen einer Anordnung des Verkehrsministeriums. So erreichte uns ein Schreiben aus Rheinland-Pfalz, in dem die Behörde die Zulassungsstellen ausdrücklich aufforderte, „die freiwillige Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen abzulehnen“.

Quelle: Adac